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TirolStand 08.06.26

Mindestsicherung/Sozialhilfe – Sonstige Leistungen

Sonderbedarfe (z.B. Kautionen, Heilbehelfe), die zusätzlich zu den monatlichen Richtsätzen gewährt werden können.

Neben dem pauschalen monatlichen Richtsatz für den Lebensunterhalt sieht die Mindestsicherung (bzw. Sozialhilfe) Sonderleistungen für unabweisbaren Bedarf vor. Das Sozialamt kann in Ausnahmefällen zusätzliche Kosten übernehmen, wie etwa Ersatzbeschaffungen für defekte Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine), zwingend notwendige Brillen, Zahnersatz oder Heizkostennachzahlungen.

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Förderbereich

soziales · Alltag · notfall

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €35 000 Jahreseinkommen

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059567.html