Tirol · geprüft am 27.07.26
Mindestsicherung/Sozialhilfe – Sonstige Leistungen
Sonderbedarfe (z.B. Kautionen, Heilbehelfe), die zusätzlich zu den monatlichen Richtsätzen gewährt werden können.
Neben dem pauschalen monatlichen Richtsatz für den Lebensunterhalt sieht die Mindestsicherung (bzw. Sozialhilfe) Sonderleistungen für unabweisbaren Bedarf vor. Das Sozialamt kann in Ausnahmefällen zusätzliche Kosten übernehmen, wie etwa Ersatzbeschaffungen für defekte Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine), zwingend notwendige Brillen, Zahnersatz oder Heizkostennachzahlungen.
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Förderbereich
soziales · Alltag · notfall
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059567.html