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Tirol

Leistungsstipendium der Universität Innsbruck

Individuelle Förderhöhe

Das Leistungsstipendium der Universität Innsbruck zeichnet nach § 57 Studienförderungsgesetz herausragende Studienleistungen aus. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger*innen, EWR-Bürger*innen und gleichgestellte Personen; Mindest-ECTS und Notenschnitt sind je Fakultät unterschiedlich geregelt.

Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.

Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.

Zum Förder-Check

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung

Antragsteller

Privatperson

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Quelle: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/kosten-foerderungen/stipendien/leistungsstipendien/index.html