Tirol
Leistungsstipendium der Universität Innsbruck
Individuelle Förderhöhe
Das Leistungsstipendium der Universität Innsbruck zeichnet nach § 57 Studienförderungsgesetz herausragende Studienleistungen aus. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger*innen, EWR-Bürger*innen und gleichgestellte Personen; Mindest-ECTS und Notenschnitt sind je Fakultät unterschiedlich geregelt.
Den Förder-Check gibt es derzeit für Bauen, Sanieren, Heizen und Solar in Oberösterreich und Niederösterreich.
Für alles andere: Schalte im Check den Förder-Alarm ein — wir schreiben dir einmal, sobald eine Förderung für dich in Frage kommt.
Zum Förder-CheckWer kann das beantragen?
Förderbereich
Bildung
Antragsteller
Privatperson
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1000-Ideen-Programm (TAI)Mind. 50.000 EUR, max. 150.000 EURFörderung von Ausbildungen im GesundheitsbereichPflegestipendium mindestens €1.650 monatlich für 2026 (nicht €1.400 wie angegeben; tägl. €55,01)Buchpublikationenbis zu 22.000 Euro (maximale Förderhöhe, modular beantragt)Lehre im Auslandbis zu €21.400