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Steiermark · geprüft am 06.09.26

Lehrlingsförderung der Marktgemeinde Gralla

300 € nach Probezeit und 500 € nach Lehrabschlussprüfung

Die Marktgemeinde Gralla fördert Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Gralla in zwei Teilen: 300 Euro nach der Probezeit und 500 Euro nach bestandener Lehrabschlussprüfung. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Ereignis eingereicht werden.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.gralla.at/wp-content/uploads/2023/01/lehrlingsfoerderung-richtlinien-ab-01-01-2023-1-2.pdf