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Steiermark · geprüft am 26.07.26

Lebensunterhalt und Mietzinsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Richtsatzabhängige Leistung; kein fester Euro-Betrag, berechnet nach Richtsatz und Einkommen

Diese Förderung unterstützt Menschen mit Behinderungen in der Steiermark finanziell, damit sie ihren Lebensunterhalt decken und ihre Miete bezahlen können. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen ab 18 Jahren, die nicht vollstationär betreut werden und deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

Bekommst du Lebensunterhalt und Mietzinsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales · Alltag · wohnen · behinderung

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €35 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

Miete · Eigentum (Wohnung) · Eigentum (Haus)

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078617.html