Steiermark · geprüft am 26.07.26
Lebensunterhalt und Mietzinsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen
Richtsatzabhängige Leistung; kein fester Euro-Betrag, berechnet nach Richtsatz und Einkommen
Diese Förderung unterstützt Menschen mit Behinderungen in der Steiermark finanziell, damit sie ihren Lebensunterhalt decken und ihre Miete bezahlen können. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderungen ab 18 Jahren, die nicht vollstationär betreut werden und deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales · Alltag · wohnen · behinderung
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €35 000 Jahreseinkommen
Wohnsituation
Miete · Eigentum (Wohnung) · Eigentum (Haus)
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078617.html