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Oberösterreich · geprüft am 11.09.26

Zuschuss zur Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen OÖ

bis zu €779

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien bei der temporären Pflege von Angehörigen in Heimen (Urlaubs- oder Ersatzpflege). Der Pflegebedürftige übergibt sein Pflegegeld für diesen Zeitraum an das Heim, während das Land die verbleibenden Restkosten der stationären Unterbringung weitgehend übernimmt und die pflegenden Angehörigen entlastet.

Steht dir Zuschuss zur Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen OÖ zu?

5 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob maximal 37,11 Euro für jeden begonnenen Kurzzeitpflegetag für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit,.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Gesundheit

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/247048.htm