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NiederösterreichStand 08.06.26

Kostentragung Heilbehandlung - teilstationäre und stationäre Einrichtungen

bis zu €3.000

Das Land Niederösterreich übernimmt die Kosten für Heilbehandlung in teilstationären und stationären Einrichtungen. Das umfasst zum Beispiel Therapiestätten für Kinder und Jugendliche oder Einrichtungen für suchtkranke Personen. Die Leistung wird auf Antrag erbracht und direkt an die Einrichtung ausbezahlt.

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Gesundheit

Antragsteller

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025972.html