Kostentragung Heilbehandlung - teilstationäre und stationäre Einrichtungen
bis zu €3.000
Das Land Niederösterreich übernimmt die Kosten für Heilbehandlung in teilstationären und stationären Einrichtungen. Das umfasst zum Beispiel Therapiestätten für Kinder und Jugendliche oder Einrichtungen für suchtkranke Personen. Die Leistung wird auf Antrag erbracht und direkt an die Einrichtung ausbezahlt.
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Gesundheit
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- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025972.html