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Bundesweit (ganz Österreich)Stand 08.06.26

Kostenersatz bei Vorladung durch Sozialversicherungsträger

Vollständiger Ersatz der notwendigen Barauslagen und des Verdienstentgangs

Wenn dich ein Kranken- oder Unfallversicherungsträger zur Vernehmung oder ärztlichen Untersuchung vorladen, ersetzt dir der Träger deine Fahrtkosten und deinen Verdienstentgang. Das ist eine Leistung der Sozialversicherung, auf die du einen Rechtsanspruch hast.

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Förderbereich

Alltag

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Reisekostenersatz für BegleitpersonKilometergeld

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010107.html