Kostenersatz bei Vorladung durch Sozialversicherungsträger
Vollständiger Ersatz der notwendigen Barauslagen und des Verdienstentgangs
Wenn dich ein Kranken- oder Unfallversicherungsträger zur Vernehmung oder ärztlichen Untersuchung vorladen, ersetzt dir der Träger deine Fahrtkosten und deinen Verdienstentgang. Das ist eine Leistung der Sozialversicherung, auf die du einen Rechtsanspruch hast.
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Alltag
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- ✓Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
- ✓Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1010107.html