Wien · geprüft am 10.09.26
Konsumgüter für Menschen mit Behinderung
Zuschüsse nach den Behindertengesetzen der Länder (Chancengleichheit) zur Anschaffung behindertengerechter Alltagsgegenstände (Waschmaschinen, Spezialbetten).
Diese Förderung unterstützt Menschen mit Behinderung durch die Übernahme von Kosten für Konsumgüter, die sie im Alltag benötigen. Die Güter müssen notwendig sein, um Benachteiligungen durch die Behinderung auszugleichen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Steht dir Konsumgüter für Menschen mit Behinderung zu?
3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Förderungen - Sozial- und Familienleistungen für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Fonds Soziales Wien (FSW).
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Soziales
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076330.html