Wien · geprüft am 27.07.26
Konsumgüter für Menschen mit Behinderung
Zuschüsse nach den Behindertengesetzen der Länder (Chancengleichheit) zur Anschaffung behindertengerechter Alltagsgegenstände (Waschmaschinen, Spezialbetten).
Diese Förderung unterstützt Menschen mit Behinderung durch die Übernahme von Kosten für Konsumgüter, die sie im Alltag benötigen. Die Güter müssen notwendig sein, um Benachteiligungen durch die Behinderung auszugleichen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson
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bis €30 000 Jahreseinkommen
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076330.html