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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 26.07.26

Kleinstförderungen und sonstige Subventionen aus Mitteln der UG 41 (Mobilität)

Mobilitätsförderung

Der österreichische Staat vergibt kleinere Förderungen und Subventionen für Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen, die Projekte im Bereich Mobilität und Innovation umsetzen. Es handelt sich meist um einmalige Zuschüsse für konkrete Vorhaben.

Bekommst du Kleinstförderungen und sonstige Subventionen aus Mitteln der UG 41 (Mobilität)? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

mobilitaet · innovation

Antragsteller

Unternehmen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039965.html