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BurgenlandStand 12.05.26

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Burgenland

bis zu €5.000

Das Land Burgenland stellt stationäre Einrichtungen (für Vollzeitbetreuung) und teilstationäre Einrichtungen (für Unterstützung der Erziehung) für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Die Angebote berücksichtigen unterschiedliche Problemlagen und altersgerechte Bedürfnisse.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

Kinderbetreuung · soziales

Antragsteller

Unternehmen

Familiensituation

Familie mit Kindern · Alleinerziehend

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039825.html