Salzburg · geprüft am 27.07.26
Katastrophenfonds: Beihilfe zur Absicherung bei Katastrophenschäden
Entschädigung für Katastrophenschäden im Ausmaß von zumeist bis zu 50 % des geschätzten Schadens.
Der Katastrophenfonds hilft nach Naturkatastrophen wie Hochwasser, Lawinen oder Hagel schnell mit finanziellen Beihilfen. Privatpersonen und Unternehmen können Entschädigungen für Schäden an ihrem Vermögen beantragen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
naturkatastrophe
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040914.html