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Salzburg · geprüft am 27.07.26

Katastrophenfonds: Beihilfe zur Absicherung bei Katastrophenschäden

Entschädigung für Katastrophenschäden im Ausmaß von zumeist bis zu 50 % des geschätzten Schadens.

Der Katastrophenfonds hilft nach Naturkatastrophen wie Hochwasser, Lawinen oder Hagel schnell mit finanziellen Beihilfen. Privatpersonen und Unternehmen können Entschädigungen für Schäden an ihrem Vermögen beantragen.

Bekommst du Katastrophenfonds: Beihilfe zur Absicherung bei Katastrophenschäden? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

naturkatastrophe

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040914.html