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Kärnten · geprüft am 27.07.26

Landesförderung von Hubschrauberbergung von Falltieren

Kostenübernahme oder Fixkostenzuschuss für die Bergung verendeter Tiere aus unwegsamem alpinen Gelände.

Diese Förderung unterstützt die Bergung von toten Tieren aus schwer erreichbarem Gelände mittels Hubschrauber. Die Kosten werden übernommen, wenn die Bergung aus Gründen der Hygiene, des Gewässerschutzes oder zur Seuchenprävention notwendig ist.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019058.html