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Kärnten

Hilfen für junge Erwachsene

Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Care Leaver Unterstützung), die über das 18. Lebensjahr hinaus bis max. 21 (teils 24) Jahre gewährt werden.

Junge Erwachsene können ambulante Hilfen oder Betreuung in Einrichtungen erhalten, wenn sie bereits mit 18 Jahren Erziehungshilfen bekommen haben. Die Hilfe unterstützt dabei, selbstständig zu werden.

Bekommst du Hilfen für junge Erwachsene? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung & Weiterbildung · soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073683.html