Kärnten
Hilfen für junge Erwachsene
Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Care Leaver Unterstützung), die über das 18. Lebensjahr hinaus bis max. 21 (teils 24) Jahre gewährt werden.
Junge Erwachsene können ambulante Hilfen oder Betreuung in Einrichtungen erhalten, wenn sie bereits mit 18 Jahren Erziehungshilfen bekommen haben. Die Hilfe unterstützt dabei, selbstständig zu werden.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Bildung & Weiterbildung · soziales
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073683.html