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Kärnten · geprüft am 10.09.26

Hilfen für junge Erwachsene

Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe (Care Leaver Unterstützung), die über das 18. Lebensjahr hinaus bis max. 21 (teils 24) Jahre gewährt werden.

Junge Erwachsene können ambulante Hilfen oder Betreuung in Einrichtungen erhalten, wenn sie bereits mit 18 Jahren Erziehungshilfen bekommen haben. Die Hilfe unterstützt dabei, selbstständig zu werden.

Steht dir Hilfen für junge Erwachsene zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Tagsätze für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Kinderschutz.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung · Soziales

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073683.html