Bundesweit (ganz Österreich)
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Ermessenszahlungen der Sozialämter zur Überbrückung von akuten Notsituationen (z.B. drohende Obdachlosigkeit, Heizkostenrückstände).
Einmalige finanzielle Unterstützung für Menschen in akuten Notlagen. Die Förderung hilft bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder außergewöhnlichen Lebenssituationen und soll verhindern, dass Menschen in prekäre Verhältnisse abrutschen.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
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bis €30 000 Jahreseinkommen
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- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025899.html