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Niederösterreich · geprüft am 06.09.26

Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Petzenkirchen

150,00 Euro pro Heizperiode

Die Marktgemeinde Petzenkirchen gewährt einen Zuschuss von 150 Euro pro Heizperiode an Bürger mit Hauptwohnsitz vor Ort. Die Förderung setzt voraus, dass das monatliche Bruttoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigt.

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Quelle: https://www.petzenkirchen.gv.at/Heizkostenzuschuss_2023_24