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Kärnten · geprüft am 06.09.26

Hauptwohnsitz-Förderung für Studierende

€ 200 pro Studiensemester

Die Marktgemeinde Ebenthal gewährt pauschale Zuschüsse zu Fahrtkosten oder öffentlichen Verkehrsmitteln für Studierende mit Hauptwohnsitz. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Hauptwohnsitz in Ebenthal und Alter unter 26 Jahren.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung

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Privatperson

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://ebenthal-kaernten.gv.at/fileadmin/ebenthal_in_kaernten/user_upload/2020-F02-24.09.2020_Hauptwohnsitz-Foerderungsrichtlinie_fuer_Studierende_-_Studentenfoerderung_ab_01.11.2020.pdf