Vorarlberg
Härtekredite und Zuschüsse
bis zu €5.000
Spezielle finanzielle Hilfen (Ermessensausgaben), die in unverschuldeten Ausnahmesituationen vergeben werden. So können etwa die Arbeiterkammer, Wohlfahrtsfonds oder die Sozialabteilungen der Länder zinslose Überbrückungskredite oder nicht rückzahlbare Zuschüsse gewähren, um existenzbedrohende Notlagen rasch und unbürokratisch abzuwenden.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
soziales
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung) · Miete
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046705.html