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Oberösterreich

Geburtenzuschuss der Gemeinde Weißenkirchen im Attergau

Einmalige Beihilfe in Höhe von € 40,00

Die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau gewährt einen Zuschuss bei der Geburt eines Kindes. Anspruchsberechtigt sind Mütter oder Eltern, die einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

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Wer kann das beantragen?

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Familie

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Privatperson

Familiensituation

Familie mit Kindern

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.weissenkirchen.ooe.gv.at/Geburtenzuschuss