Förderungen aus der Tierseuchenkasse
Entschädigungen aus der Tierseuchenkasse für Landwirte, deren Nutztierbestand wegen anzeigepflichtiger Tierseuchen (z.B. Vogelgrippe, ASP) gekeult wird.
Die Tierseuchenkasse zahlt Entschädigungen an Landwirte, deren Nutztierbestände aufgrund anzeigepflichtiger Tierseuchen (wie Vogelgrippe, Schweinepest oder Rindertuberkulose) behördlich gesperrt oder gekeult werden mussten. Dies verhindert den finanziellen Ruin des Betriebes, setzt aber eine unverzügliche Meldung des Ausbruchs an den Amtstierarzt voraus.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028471.html