Steiermark · geprüft am 10.09.26
Förderungen aus der Tierseuchenkasse
Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe für Verluste an Rindern, soweit der Bund nach dem Tierseuchengesetz keine oder keine volle Entschädigung leistet; Höhe nicht veröffentlicht.
Die Tierseuchenkasse zahlt Entschädigungen an Landwirte, deren Nutztierbestände aufgrund anzeigepflichtiger Tierseuchen (wie Vogelgrippe, Schweinepest oder Rindertuberkulose) behördlich gesperrt oder gekeult werden mussten. Dies verhindert den finanziellen Ruin des Betriebes, setzt aber eine unverzügliche Meldung des Ausbruchs an den Amtstierarzt voraus.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1028471.html