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Steiermark · geprüft am 10.09.26

Förderungen spartenübergreifende Kulturprojekte

Höhe projektabhängig; die Kulturförderungsrichtlinie nennt keinen Höchstbetrag, sondern Verfahrensschwellen (Projektförderung bis bzw. über € 8.000; zusätzliche Unterlagen ab € 30.000 bzw. € 50.000) — geprüft 2026-08-21.

Diese Förderung unterstützt Künstler und Kulturinitiativen bei spartenübergreifenden Kunstprojekten wie Konzerten, Lesungen und Auslandskulturprojekten. Sie geht über die Basisförderung hinaus und richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen und Unternehmen.

Steht dir Förderungen spartenübergreifende Kulturprojekte zu?

3 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Förderung für dich in Frage kommt.

Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport.

So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen

Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Spartenuebergreifende Kunstprojekte

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.kultur.steiermark.at/cms/ziel/166340854/DE/