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Vorarlberg · geprüft am 10.09.26

Förderung von Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

max. 30 % (bis zu 40 % bei besonderer Regionaler Bedeutung) für Anhang I Produkte; max. 20 % für andere Produkte

Diese Förderung unterstützt bauliche Investitionen in Infrastruktur für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Gefördert werden können Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatpersonen und Unternehmen.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Verarbeitung · Vermarktung

Antragsteller

Unternehmen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.aws.at/aws-verarbeitung-landwirtschaftlicher-erzeugnisse/