Steiermark · geprüft am 31.07.26
Förderung der Revitalisierung von Baudenkmälern
bis zu €22.000
Das Land Steiermark fördert die Revitalisierung historisch bedeutender, erhaltenswerter Bauten – vom Bauernhaus über die Villa bis zum Kleindenkmal. Denkmalschutz ist keine Voraussetzung. Du wählst einen Zuschuss (10 % der Kosten, max. 22.000 € pro Jahr) oder ein Landesdarlehen mit 0,5 % Zinsen.
Steht dir Förderung der Revitalisierung von Baudenkmälern zu?
4 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag oder Förderungsdarlehen für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Sanierung
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12838417/164947139/