Vorarlberg · geprüft am 15.09.26
Förderung zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern
Einmaliger Zuschuss in Höhe von 10 % der förderbaren Kosten; die förderbaren Mindestkosten betragen € 5.000,–, die maximal förderbaren Kosten € 30.000,–. Auszahlung durch die Standortgemeinde.
Die Tourismusabteilungen der Bundesländer bieten kleinen Vermietern (Privatzimmer, Urlaub am Bauernhof) Investitionszuschüsse an. Gefördert werden Renovierungen der Gästezimmer, der Einbau zeitgemäßer Sanitäranlagen oder die Schaffung von Barrierefreiheit, um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Tourismus nachhaltig zu stärken.
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Wer kann das beantragen?
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Wohnen
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
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- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
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- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.