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Burgenland

Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich Studierender

50 % der Kosten, jedoch maximal € 76,-

Das Land Burgenland erstattet ordentlichen Studierenden 50 % der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Die Förderung wird über die Hauptwohnsitzgemeinde beantragt und deckt maximal 76 Euro pro Semester.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Mobilität · Bildung

Antragsteller

Privatperson

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.rechnitz.at/fileadmin/user_upload/Formulare/Foerderantrag_Semesterticket.pdf