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Oberösterreich

Förderung nachträglicher Lifteinbau Steyr

Bis zu 30 % der anerkannten Investitionskosten

Die Stadt Steyr gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau von Personenliften in mehrgeschossigen Wohnhäusern zur Verbesserung der Lebensqualität. Die Förderung setzt einen bestehenden Zuschuss des Landes Oberösterreich nach den Wohnumfeldverbesserungs-Richtlinien voraus und deckt bis zu 30 % der anerkannten Investitionskosten ab.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Sanierung · Hausbau & Neubau

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.steyr.gv.at/Aufzuege_und_Aufzugschaechte_14