Oberösterreich
Förderung nachträglicher Lifteinbau Steyr
Bis zu 30 % der anerkannten Investitionskosten
Die Stadt Steyr gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau von Personenliften in mehrgeschossigen Wohnhäusern zur Verbesserung der Lebensqualität. Die Förderung setzt einen bestehenden Zuschuss des Landes Oberösterreich nach den Wohnumfeldverbesserungs-Richtlinien voraus und deckt bis zu 30 % der anerkannten Investitionskosten ab.
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Förderbereich
Sanierung · Hausbau & Neubau
Antragsteller
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Quelle: https://www.steyr.gv.at/Aufzuege_und_Aufzugschaechte_14