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Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 21.09.26

Förderung für Mitarbeiter mit Behinderungen von Tabakfachgeschäften

Zuschuss aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds zur Neuanstellung: 10 % der Lohnsumme, höchstens €1.000 im ersten, 15 % höchstens €2.000 im zweiten, 20 % höchstens €3.000 ab dem dritten Beschäftigungsjahr; je Beschäftigungsjahr neu zu beantragen.

Diese Förderung unterstützt Tabakfachgeschäfte bei der Neuanstellung von Mitarbeitern mit Behinderung. Das Ziel ist, Menschen mit Behinderungen in reguläre, dauernde Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.

Bekommst du Förderung für Mitarbeiter mit Behinderungen von Tabakfachgeschäften? Und was sonst noch?

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Wer kann das beantragen?

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.mvg.at/trafik-2/trafikantinnen/solidaritaets-und-strukturfonds-2/