Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 21.09.26
Förderung für Mitarbeiter mit Behinderungen von Tabakfachgeschäften
Zuschuss aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds zur Neuanstellung: 10 % der Lohnsumme, höchstens €1.000 im ersten, 15 % höchstens €2.000 im zweiten, 20 % höchstens €3.000 ab dem dritten Beschäftigungsjahr; je Beschäftigungsjahr neu zu beantragen.
Diese Förderung unterstützt Tabakfachgeschäfte bei der Neuanstellung von Mitarbeitern mit Behinderung. Das Ziel ist, Menschen mit Behinderungen in reguläre, dauernde Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.mvg.at/trafik-2/trafikantinnen/solidaritaets-und-strukturfonds-2/