Steiermark
Förderung von Kleinabwasseranlagen
Landesförderung bis 50 EW als Pauschalförderung im Ausmaß von €1.400,-; bei Kläranlagen über 50 EW bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten
Für abgelegene Gebäude (z.B. Bauernhöfe, Almhütten), bei denen ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, fördern der Bund (UFG) und die Länder die Errichtung von dezentralen Kleinabwasserreinigungsanlagen oder Pflanzenkläranlagen mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen.
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Förderbereich
abwasserbehandlung
Antragsteller
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030063.html