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SteiermarkStand 08.06.26

Förderung von Kleinabwasseranlagen

bis zu €2.000

Für abgelegene Gebäude (z.B. Bauernhöfe, Almhütten), bei denen ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, fördern der Bund (UFG) und die Länder die Errichtung von dezentralen Kleinabwasserreinigungsanlagen oder Pflanzenkläranlagen mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

abwasserbehandlung

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

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  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030063.html