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Oberösterreich

Förderung für Studierende

Maximal € 150,00 je Kalenderjahr

Die Gemeinde St. Johann am Wimberg gewährt einen teilweisen Kostenersatz für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht zum Studienort verlegen. Die Förderung richtet sich an Personen zwischen 18 und 26 Jahren.

Bekommst du Förderung für Studierende? Und was sonst noch?

Beantworte ein paar kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €29,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung

Antragsteller

Privatperson

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.stjohannamwimberg.at/Foerderung_fuer_Studierende