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Steiermark · geprüft am 26.07.26

Förderung der Fortbildung von Notärztinnen und Notärzten

bis zu €1.000 pro 36 Monate

Das Land und die Gesundheitsfonds unterstützen zertifizierte Notärztinnen und Notärzte bei ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung (Refresher-Kurse nach dem Ärztegesetz). Um die flächendeckende notfallmedizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, werden die oft hohen Kurs- und Kongresskosten durch Subventionen abgefedert.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Bildung & Weiterbildung

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Unternehmen

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1053172.html