Steiermark · geprüft am 26.07.26
Förderung der Fortbildung von Notärztinnen und Notärzten
bis zu €1.000 pro 36 Monate
Das Land und die Gesundheitsfonds unterstützen zertifizierte Notärztinnen und Notärzte bei ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung (Refresher-Kurse nach dem Ärztegesetz). Um die flächendeckende notfallmedizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, werden die oft hohen Kurs- und Kongresskosten durch Subventionen abgefedert.
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Förderbereich
Bildung & Weiterbildung
Antragsteller
Unternehmen
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- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1053172.html