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SteiermarkStand 08.06.26

Förderung der Fischerei

bis zu €2.000

Diese Förderung unterstützt Projekte und Maßnahmen, die der Fischerei zugutekommen. Sie richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen. Die Förderwürdigkeit wird durch den Fischereibeirat geprüft.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

fischerei

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017714.html