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Salzburg

Förderung Denkmalpflege und Erhalt des kulturellen Erbes

Mindestinvestitionssumme EUR 1.000,-

Diese Förderung unterstützt die Instandhaltung und Restaurierung von historisch wertvollen Gebäuden und Kleindenkmälern sowie deren kunsthistorischen Ausstattungen. Gefördert werden Kirchen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser und ähnliche kulturelle Bauten.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

denkmalpflege · kulturelles_erbe

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1018068.html