Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in teilstationären Einrichtungen
Monatliches Taschengeld (ca. 11 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) sowie Übernahme der Betreuungskosten.
Diese Förderung ermöglicht Menschen mit Behinderung, die nicht arbeiten können, eine Tagesbetreuung mit Beschäftigung in spezialisierten Einrichtungen. Zusätzlich erhalten sie ein monatliches Taschengeld in Höhe von 11% der Ausgleichszulagenrichtsätze.
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Wer kann diese Förderung beantragen?
behinderung
Privatperson
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- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039759.html