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BurgenlandStand 08.06.26

Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in teilstationären Einrichtungen

Monatliches Taschengeld (ca. 11 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes) sowie Übernahme der Betreuungskosten.

Diese Förderung ermöglicht Menschen mit Behinderung, die nicht arbeiten können, eine Tagesbetreuung mit Beschäftigung in spezialisierten Einrichtungen. Zusätzlich erhalten sie ein monatliches Taschengeld in Höhe von 11% der Ausgleichszulagenrichtsätze.

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Förderbereich

behinderung

Antragsteller

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  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Förderbericht.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039759.html