Oberösterreich
Förderung der Behebung von Katastrophenschäden
Einmalzuschuss (nicht rückzahlbar) bei Katastrophenschäden — keine fixen Maximalbeträge, sondern fallweise Ermessensentscheidung basierend auf Schadenhöhe (typischerweise 20–50%) und Bedürftigkeit
Diese Förderung hilft Privatpersonen und Unternehmen, Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Lawinen, Erdbeben oder Hagel zu beheben. Es werden Kosten für die Reparatur von beschädigtem Eigentum übernommen, wenn ein Elementarereignis die Ursache war.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
naturkatastrophe
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
Familiensituation
Familie mit Kindern · Alleinerziehend · Paar ohne Kinder · Single ohne Kinder
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024231.html