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SteiermarkStand 08.06.26

Feuerbrand-Entschädigung für Obstbaubetriebe

Ausgleichszahlungen (Pflanzenschutzfonds) für Landwirte, deren Obstbäume aufgrund von behördlich angeordneter Feuerbrand-Rodung gerodet wurden.

Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit, die Kernobst (Äpfel, Birnen) vernichtet. Befallene Bäume müssen behördlich angeordnet sofort gerodet und verbrannt werden. Zur Abwendung eines finanziellen Ruins erhalten Landwirte aus einem Seuchen-Härtefonds eine Entschädigung für den Ausfall der Ernte und den Wert der Bäume.

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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017995.html