Niederösterreich · geprüft am 06.09.26
Familienförderung Mühldorf in der Wachau
€ 15,-- pro Schülerin bzw. Schüler
Die Gemeinde Mühldorf gewährt eine einmalige Förderung pro Schuljahr an Erziehungsberechtigte. Der Schüler muss vor Schulbeginn den Hauptwohnsitz in Mühldorf haben und das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Bildung
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern
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- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
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