Kärnten · geprüft am 26.07.26
Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
Übernahme oder Reduzierung der Kosten für Fahrtendienste zum Arbeitsplatz oder zu Therapien.
Das Land Kärnten bezuschusst im Rahmen der Behindertenhilfe spezielle Transportdienste. Personen, die aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, werden durch Organisationen (wie das Rote Kreuz) zu Therapien, zur Arbeit oder in Werkstätten gefahren. Der Selbstbehalt für die Nutzer wird stark reduziert.
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Förderbereich
fahrdienst_behinderung
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020551.html