Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 10.09.26
Ersatz des Verdienstentgangs bei ärztlichen Untersuchungen
Ersatz des nachgewiesenen Verdienstentgangs
Lädt dich der Pensionsversicherungsträger im Zuge deines Pensions- oder Reha-Antrags zu einer ärztlichen Untersuchung, ersetzt er dir die Barauslagen und den nachgewiesenen Verdienstentgang (§ 359 Abs. 2 ASVG), bei Bedarf auch entgangenes Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Mit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat das nichts zu tun.
Steht dir Ersatz des Verdienstentgangs bei ärztlichen Untersuchungen zu?
1 kurze Fragen zu den offiziellen Voraussetzungen — kostenlos und ohne Anmeldung. Danach siehst du, ob Ersatz des nachgewiesenen Verdienstentgangs für dich in Frage kommt.
Voraussetzungen geprüft am 28.08.2026 anhand der offiziellen Quelle. Die Entscheidung trifft am Ende Dachverband der Sozialversicherungsträger.
So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Gesundheit
Antragsteller
Privatperson
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002153.html