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Ersatz des Verdienstentgangs bei ärztlichen Untersuchungen
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Arbeitnehmer haben laut Gesetz (z.B. nach dem Angestelltengesetz oder ABGB) das Recht, für zwingend notwendige Arztbesuche, Gesundenuntersuchungen oder behördliche Vorladungen, die nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden können, unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002153.html