Burgenland · geprüft am 27.07.26
Ersatz von Fahrtkosten für Menschen mit Behinderungen (Burgenland)
Kilometergeld oder Kostenersatz für Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung zum Erreichen von Therapieeinrichtungen oder Arbeitsstätten.
Menschen mit Behinderungen im Burgenland können ihre Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn sie zu Maßnahmen wie geschützter Arbeit, Schulbildung oder beruflicher Eingliederung fahren. Die Erstattung erfolgt als Kilometergeld für Privatfahrzeuge, sofern öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
geschuetzte_arbeit · schulbildung · berufliche_eingliederung · teilstationaere_betreuung
Antragsteller
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Quelle: https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/