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Salzburg

Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025

Betrag wird geprüft

Das Land Salzburg gewährt für die Errichtung von Eigenheimen und Wohnungen einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss — 15.000 Euro, im Baulandsicherungsmodell oder bei Nachverdichtung 20.000 bis 50.000 Euro je nach Haushalt. Das Kontingent ist ausgeschöpft; Anträge sind ab Jänner 2027 wieder möglich.

Bekommst du Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025? Und was sonst noch?

Beantworte ein paar kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €29,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Hausbau & Neubau · Hausbau & Neubau

Antragsteller

Privatperson

Familiensituation

Familie mit Kindern · Alleinerziehend · Paar ohne Kinder · Single ohne Kinder

Einkommensgrenze

bis €80 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Oft kombinierbar mit

Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.

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Quelle: https://www.salzburg.gv.at/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wbf-neu-errichtungsfoerderung-eigentum