Salzburg
Errichtungsförderung im Eigentum S.WFG 2025
Betrag wird geprüft
Das Land Salzburg gewährt für die Errichtung von Eigenheimen und Wohnungen einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss — 15.000 Euro, im Baulandsicherungsmodell oder bei Nachverdichtung 20.000 bis 50.000 Euro je nach Haushalt. Das Kontingent ist ausgeschöpft; Anträge sind ab Jänner 2027 wieder möglich.
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So sieht der Bericht aus — Beispiel ansehen
Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Hausbau & Neubau · Hausbau & Neubau
Antragsteller
Privatperson
Familiensituation
Familie mit Kindern · Alleinerziehend · Paar ohne Kinder · Single ohne Kinder
Einkommensgrenze
bis €80 000 Jahreseinkommen
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)
Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.
Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
Oft kombinierbar mit
Ob die Kombination in deinem Fall geht, prüft der persönliche Bericht.