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Salzburg

Errichtung von Wohnheimen

€30.000 bis €50.000 pro Einheit

Das Land Salzburg fördert den Bau von Seniorenheimen, Wohnheimen für Menschen mit besonderem Betreuungsaufwand sowie Schüler- und Studentenwohnheimen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Bauträger und gemeinnützige Organisationen.

Bekommst du Errichtung von Wohnheimen? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

wohnheimbau

Antragsteller

Unternehmen

Einkommensgrenze

bis €70 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.salzburg.gv.at/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wbf-neu-foerderung-errichtung-wohnheime