Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 21.09.26
Epilepsie-Hilfsmittel
Heilbehelf-Zuschuss
Heilbehelfe und Hilfsmittel bei Epilepsie — etwa Schutzhelme — bezahlt die ÖGK auf ärztliche Verordnung; in der Regel bleibt ein Selbstbehalt. Ob ein bestimmtes Gerät wie eine Sensormatte zur nächtlichen Anfallsüberwachung übernommen wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall.
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- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
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Quelle: https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870456&portal=oegkportal