Bundesweit (ganz Österreich) · geprüft am 22.07.26
E-Mobilitätsförderung für Privatpersonen (Umweltförderung im Inland)
Kein Bundes-Kaufzuschuss mehr (Aktion 2025 endete 31.3.2026) — aber NoVA-Befreiung (0 g CO₂) + Ladeinfrastruktur-Förderung bleiben
Die Umweltförderung des Bundes (KPC) zahlt Privatpersonen eine E-Mobilitäts-Prämie (Kaufprämie) beim Erwerb eines neuen vollelektrischen Autos (BEV). Voraussetzung ist, dass der Brutto-Listenpreis des Basismodells einen definierten Höchstwert nicht überschreitet und der Stromvertrag auf 100% erneuerbare Energien lautet.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
E-Mobilität · fahrzeug
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
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