Wien · geprüft am 27.07.26
Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung
Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher bei Arztbesuchen, Behördengängen oder am Arbeitsplatz.
Das Sozialministeriumservice übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher für gehörlose oder stark hörbehinderte Menschen. Gefördert werden Einsätze im Berufsleben (z.B. für Vorstellungsgespräche, Teammeetings) sowie im universitären Studienalltag, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
dolmetschleistungen
Antragsteller
Privatperson
Einkommensgrenze
bis €30 000 Jahreseinkommen
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076355.html