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Wien · geprüft am 27.07.26

Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung

Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher bei Arztbesuchen, Behördengängen oder am Arbeitsplatz.

Das Sozialministeriumservice übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher für gehörlose oder stark hörbehinderte Menschen. Gefördert werden Einsätze im Berufsleben (z.B. für Vorstellungsgespräche, Teammeetings) sowie im universitären Studienalltag, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Bekommst du Dolmetschleistungen für Menschen mit Behinderung? Und was sonst noch?

Beantworte 6 kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €39,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

dolmetschleistungen

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076355.html