Bundesweit (ganz Österreich)Stand 11.06.26
Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Mindestsatz 41
Seit 8. Juni 2026 ersetzen Weiterbildungsbeihilfe bzw. Weiterbildungsteilzeitbeihilfe als Nachfolgemodell die abgeschaffte Bildungskarenz.
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