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Steiermark · geprüft am 27.07.26

Bestattungskosten (Fürsorgebegräbnis)

Vollständige Übernahme der Kosten für ein einfaches 'Armenbegräbnis' (Sanitätsbegräbnis) durch die Standortgemeinde oder das Magistrat.

Die Stadt Graz übernimmt die Bestattungskosten, wenn diese nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können und keine andere Person oder Einrichtung dafür zuständig ist. Die Förderung wird als freiwillige Leistung nach der Bestattungskostenrichtlinie gewährt.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

soziales

Antragsteller

Privatperson

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070010.html