Steiermark · geprüft am 27.07.26
Bestattungskosten (Fürsorgebegräbnis)
Vollständige Übernahme der Kosten für ein einfaches 'Armenbegräbnis' (Sanitätsbegräbnis) durch die Standortgemeinde oder das Magistrat.
Die Stadt Graz übernimmt die Bestattungskosten, wenn diese nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können und keine andere Person oder Einrichtung dafür zuständig ist. Die Förderung wird als freiwillige Leistung nach der Bestattungskostenrichtlinie gewährt.
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Förderbereich
soziales
Antragsteller
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bis €30 000 Jahreseinkommen
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070010.html