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Salzburg · geprüft am 10.09.26

Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen

Fördersatz 80 % für Rutschhänge auf Grünlandflächen mit Rutschbewegungen (noch nicht abgerutscht), sonst 20 % (< 15 Grad Hangneigung) bzw. 30 % (> 15 Grad Hangneigung); kein Höchstbetrag auf der Quelle genannt

Diese Förderung unterstützt die Sanierung von Hangrutschungen, wenn dadurch Objekte und Personen gefährdet sind. Sie können Mittel erhalten, um Entwässerungsmaßnahmen durchzuführen, die Bewirtschaftbarkeit zu erhalten oder landschaftsprägende Kulturflächen zu erhalten.

Bekommst du Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen? Und was sonst noch?

Beantworte ein paar kurze Fragen → du bekommst einen persönlichen Bericht mit allen Förderungen für deine Situation: was sich kombinieren lässt, was du zuerst beantragst, mit Anleitung. Einmalig €29,99.

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Wer kann das beantragen?

Förderbereich

Hangrutschung Sanierung

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

Wohnsituation

Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)

Unsicher, ob du die Kriterien erfüllst? Der persönliche Bericht prüft alle automatisch — und zeigt dir passende Alternativen.

Was der volle Bericht zusätzlich zeigt

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.salzburg.gv.at/themen/wasser/wasser-foerderungen/sanierung-von-gleit-rutschhaengen