Salzburg · geprüft am 10.09.26
Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen
Fördersatz 80 % für Rutschhänge auf Grünlandflächen mit Rutschbewegungen (noch nicht abgerutscht), sonst 20 % (< 15 Grad Hangneigung) bzw. 30 % (> 15 Grad Hangneigung); kein Höchstbetrag auf der Quelle genannt
Diese Förderung unterstützt die Sanierung von Hangrutschungen, wenn dadurch Objekte und Personen gefährdet sind. Sie können Mittel erhalten, um Entwässerungsmaßnahmen durchzuführen, die Bewirtschaftbarkeit zu erhalten oder landschaftsprägende Kulturflächen zu erhalten.
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Wer kann das beantragen?
Förderbereich
Hangrutschung Sanierung
Antragsteller
Privatperson · Unternehmen
Wohnsituation
Eigentum (Haus) · Eigentum (Wohnung)
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Was der volle Bericht zusätzlich zeigt
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
- Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
- Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
- Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
- Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.salzburg.gv.at/themen/wasser/wasser-foerderungen/sanierung-von-gleit-rutschhaengen