Beiträge für Lärmschutzmaßnahmen
Kostenübernahme oder Zuschuss (oft bis zu 50 %) für den Einbau von Schallschutzfenstern an stark befahrenen Straßen/Bahntrassen.
Diese Förderung unterstützt Privatpersonen bei Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern, die an ehemaligen Bundesstraßen liegen. Der Staat bezahlt einen Investitionsbeitrag, damit die Lärmbelastung unter die zulässigen Grenzwerte sinkt.
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Wer kann diese Förderung beantragen?
laermschutz
Privatperson
eigentum_haus · eigentum_wohnung
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- ✓Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076082.html