Beihilfe für private Elementarschäden
Beihilfe aus dem Katastrophenfonds, meist bis zu 50 % der ungedeckten Schadenssumme am Hauptwohnsitz.
Geldleistungen aus dem Katastrophenfonds des jeweiligen Bundeslandes für Privatpersonen, deren Eigentum (Wohnhäuser, Inventar) durch Naturereignisse wie Hochwasser, Muren, Lawinen oder Erdrutsche schwer beschädigt wurde. Die Förderung deckt meist einen prozentualen Anteil der Schadenssumme, die nicht durch Versicherungen abgedeckt ist.
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Wer kann diese Förderung beantragen?
naturkatastrophe
Privatperson · Unternehmen
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- ✓Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023217.html