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KärntenStand 08.06.26

Beihilfengewährung für Schäden nach Naturkatastrophen

Teilweiser Kostenersatz aus dem Katastrophenfonds (häufig bis zu 50 % der ungedeckten, anerkannten Schadenssumme).

Diese Förderung hilft Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, Schäden durch Naturkatastrophen zu beheben. Das Kärntner Nothilfswerk gewährt Beihilfen zur Wiederherstellung beschädigten Vermögens.

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Wer kann diese Förderung beantragen?

Förderbereich

naturkatastrophe

Antragsteller

Privatperson · Unternehmen

Einkommensgrenze

bis €30 000 Jahreseinkommen

Wohnsituation

eigentum_haus · eigentum_wohnung

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Was du im vollen Bericht zusätzlich bekommst

  • Schritt-für-Schritt Antragsanleitung — keine Behördensprache, klare Reihenfolge
  • Antrags-Tipps zur Vermeidung typischer Ablehnungsgründe (3-5 pro Programm)
  • Kombinations-Empfehlungen — welche weiteren Förderungen kombinierbar sind (Bund × Land)
  • Direkter Link zum Antragsformular + Liste der nötigen Dokumente
  • Frist-Erinnerung als Kalender-Datei (ICS)
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Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021021.html