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Oberösterreich · geprüft am 06.09.26

Beihilfe für Zuchttierhaltung

10 % der Kosten, max. € 435,00 pro Tier

Die Gemeinde St. Marienkirchen gewährt eine Beihilfe für die Haltung von Zuchttieren. Gefördert werden Herdebuchstiere und Zuchteber gegen Vorlage von Körschein und Rechnung. Die Mindesthaltedauer beträgt 18 Monate.

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  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: klare Reihenfolge, keine Behördensprache.
  • Antrags-Tipps: die häufigsten Ablehnungsgründe — vermieden (3–5 pro Programm).
  • Kombinierbarkeit: welche weiteren Förderungen sich legal stapeln lassen (Bund × Land).
  • Antrag & Dokumente: direkter Link zum Formular + Liste der nötigen Unterlagen.
  • Fristen im Blick: jede Frist pro Programm mit Countdown — damit dir keine entgeht.
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Quelle: https://www.st-marienkirchen.at/Beihilfe_fuer_Zuchttierhaltung_3